Energiegenossenschaft-Weitnau eG

Energie für Weitnau

Genossenschaft

 

 

Die Genossenschaft ist eine demokratische Rechtsform. Sie wird getragen von den genossenschaftlichen Grundprinzipien: Selbstverwaltung, Selbstorganisation und Selbsthilfe. Sämtliche Mitglieder sind stimmberechtigt. Alle Mitglieder erbringen einen erheblichen Teil des Kapitals durch Einlagen und Anschlussbeiträgen. Durch die längerfristige Bindung ist der Bestand des Gemeinschaftsunternehmens gesichert. Bei entsprechender verantwortlicher Mitwirkung aller Mitglieder sorgt die Struktur der Genossenschaft für einen sachgerechten Interessenausgleich und auch Wertzuwachs für alle Mitglieder. 

  • eine eG ist alleine und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. 
  • Die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft kann sich dabei auf wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Ziele richten. 
  • Mitglieder einer eG sind in der Regel auch die Kunden bzw. Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens. 
  • Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme -unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen. 
  • Die eG bietet somit hohen Schutz vor Spekulationen. 
  • Die eG ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. 
  • Zur Gründung einer eG sind bereits drei Personen ausreichend.
  • Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform.
  •  Ein- und Austritt von Mitglieder sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich. 
  • Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden.     
  • Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird. 
  • Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung. 
  • Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie verfügt aber mit der genossenschaftlichen Rückvergütung über ein exklusives Steuersparmodell. 
  • Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren eGs den Jahresabschluss prüft. 
  • Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

Gremien

Vorstand

1. Vorstand: Alexander Streicher

2. Vorstand: Kerstin Müller-Behrendt

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat Vorsitzender: Melanie Müller

Aufsichtsrat Stellvertreter: Christian Müller-Faßbender

Aufsichtsrat Mitglieder: Alois Weber, Stephan Roth


Satzung